Wie macht ihr das mit dem Job?…

blur bottle bright building
Photo by Pixabay on Pexels.com

Natürlich spricht einen jeder darauf an… Und man selbst muss sich natürlich auch frühzeitig mit dieser Frage beschäftigen: Wie mache ich das mit dem Job? Soll ich kündigen oder mit dem Arbeitgeber sprechen, um eine Lösung zu finden, so dass ich nach der Auszeit wieder weiterarbeiten kann und mir keine Gedanken machen muss, wie es danach weitergeht? Gibt es vielleicht schon eine Betriebsvereinbarung oder andere betriebliche Lösung, die es mir als Arbeitnehmer erlaubt, eine bestimmte Zeit „auszusteigen“?  Was muss ich tun, wenn ich den Job aufgebe?

Da wir beide eine gut bezahlte und einigermaßen sichere (aber wer weiß das heute schon) Anstellung hatten, fiel uns in diesem Punkt die Entscheidung sehr schwer. Aber letztendlich hatten wir keine andere Wahl als zu kündigen.

Etwa 7 Monate vor der geplanten Auszeit habe ich (Jeanette) beim Personalleiter meines Arbeitgebers zum ersten Mal angefragt, ob es denn im Unternehmen eine Regelung für ein Sabatical gibt und wie ich hier vorgehen müsste. Gab es nicht. Man müsse schauen, ob mein Arbeitgeber bereit wäre, eine Lösung zu finden.

Diese könnte so aussehen, dass man einen Vertrag abschließt, bei dem ich für 6 Monate ein halbes Gehalt, und dann während meiner Abwesenheit ebenfalls ein halbes Gehalt bekommen hätte. Vorteil wäre gewesen, das Sozial-, Renten- und Krankenversicherung weitergelaufen wären.  Der Arbeitgeber hätte dann aber dazu bereit sein müssen, die Abwesenheit zu überbrücken, z. B. mit einer Zeitarbeitskraft.

Da ich aber nicht wusste, ob ich die Auszeit wirklich nach 6 Monaten beenden würde, und dann doch hätte kündigen müssen, hätte dies Einfluss auf meinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld gehabt. Dieses wird auf Basis des Brutto-Einkommens der letzten 12 berechnet. Bei der von unserem Personalleiter angesprochenen Lösung hätte sich entsprechend das monatliche Arbeitslosengeld reduziert.

Außerdem hätte ich es meinem Arbeitgeber gegenüber nicht wirklich als fair empfunden, wenn ich erst zugesagt hätte in 6 Monaten wiederzukommen, er die Zeit irgendwie überbrückt hätte und ich dann doch nach 4 Monaten festgestellt hätte, dass ich mich neu orientieren und doch kündigen möchte.

Da zudem für mich klar war, dass ich nach 6 Jahren im gleichen Job diese Aufgabe auch nach der Auszeit nicht würde fortführen wollen, habe ich mich, nach längerem Abwägen und Diskussionen zu Hause, entschlossen zu kündigen.

Ich bin mir des Risikos bewusst, vielleicht eine längere und wahrscheinlich nervige Stellensuche vor mir zu haben, wenn ich wieder zu Hause bin und auch der Gang zur Agentur für Arbeit wird mir nicht leicht fallen. Aber ich bin dennoch sehr froh, mich so entschieden zu haben. So bin ich frei bzgl. des Rückreisetermins, bin offener neuen, möglichen Aufgaben gegenüber und vielleicht kann ich ja etwas ganz anderes machen, wenn ich zurück bin. Das Leben ist ja bekanntlich wie eine Schachtel Pralinen 😉 – man weiß nie, was man kriegt…

All diese Punkte wiegen in meinem Fall mehr als die Sicherheit, die ich mit meiner Kündigung aufgegeben habe, aber das muss jeder für sich individuell entscheiden. Und ich kann mir vorstellen, dass viele diese Sichtweise nicht teilen.

Ich habe einen Monat früher als erforderlich die Kündigung eingereicht, um meinem Unternehmen möglichst viel Zeit für die Suche nach einer Nachbesetzung zu geben. Schließlich möchte ich einen fairen Abgang und man weiß ja nie… Falls es eine passende Aufgabe gäbe und sich mein jetzt-nicht-mehr-Arbeitgeber mich als passende Besetzung vorstellen könnte, würde ich mich auch auf diese Stelle bewerben.

Bei Tom lief es ähnlich ab. Sein Arbeitgeber hatte ihn angesprochen, ihn gerne halten zu wollen, hatte aber keine Lösung, so dass auch er einen Schlussstrich zog und nach seiner  Heimkehr eine neue Arbeitsstelle suchen wird. Auch er hat sich viele Gedanken gemacht. Mit 50 fällt einem eine Entscheidung den Job zu kündigen nicht mehr unbedingt so leicht wie in jüngeren Jahren. Aber auch er ist sich sicher, das Richtige zu tun.

An dieser Stelle möchte ich aus eigener Erfahrung noch folgenden Tipp geben: rechtzeitig den Arbeitsvertrag hinsichtlich der Kündigungsfristen prüfen! In unserem Unternehmen gab es einen Tarifvertrag. Die Kündigungsfristen wichen in meinem Fall von der arbeitsvertraglichen Regelung ab. Tarifrechtlich war die Kündigungsfrist einen Monat kürzer und da der Tarifvertrag mehr Gewicht hat, traf diese auf meinen Arbeitsvertrag zu. Zur Sicherheit kann man, wenn es im Unternehmen ein Betriebsrat gibt, diesen hierzu auch konsultieren.

Checkliste:

  1. In sich gehen: was will ich? – Es ist wichtig, sich diese Frage zu stellen. Brauche ich die Auszeit nur um Motivation zu tanken, um mir einen Traum erfüllen zu können oder bin ich grundsätzlich unzufrieden mit meiner Aufgabe? In letzterem Fall wäre es vielleicht tatsächlich ein günstiger Zeitpunkt zu kündigen und die Zeit vor dem Jobwechsel für eine Auszeit zu nutzen. Dabei gilt es aber die Vor- und Nachteile gut abzuwägen. Wer genervt ist und nur aus Frust den Job hinschmeißt, ohne sich über die Konsequenzen bewusst zu sein, ärgert sich vielleicht, wenn er später erfährt, dass der Arbeitgeber ihm für ein tolles Projekt oder eine Beförderung vorgesehen hatte oder er der Umsetzung des Sabaticals offen gegenüber gestanden hätte. Also sollte man gut überlegen: Was will ich und auch was will ich nicht? Wie weit bin ich bereit zu gehen? Welche Argumente sprechen für oder gegen eine Kündigung? Bin ich bereit meine Sicherheit aufgeben, die finanziellen Einbußen zu akzeptieren, will ich wirklich einen anderen Job oder bin ich eigentlich zufrieden und will nur mal eine längere Pause einlegen? Wann und wie lange will ich pausieren? Wie macht sich die Lücke in meinem Lebenslauf? Wenn ich den Job eigentlich behalten will, wie ließe sich das umsetzen? Nicht zuletzt ist es immer gut sich Rat zu holen bei Freunden und Familie, dem Partner, den entsprechenden Foren im Internet und den zahlreichen Ratgebern, die es hierfür auf dem Markt gibt.
  2. Frühzeitig mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten sprechen
    Wenn man nicht schon entschieden hat, den Job aufzugeben, sollte man so früh wie möglich mit dem zuständigen Personaler oder dem Vorgesetzten über sein Vorhaben sprechen. Ich habe es angetestet, indem ich unseren Personalleiter zunächst einmal angesprochen habe, dass wir eventuell eine längere Reise machen wollten und welche Möglichkeiten er grundsätzlich sähe, so etwas umzusetzen. Mir hat dieser Schritt zumindest ein Gefühl dafür vermittelt, ob der Betrieb einem solchen Vorhaben prinzipiell offen oder eher ablehnend gegenübersteht.
    Ein Personaler weiß, ob es eine innerbetriebliche Lösung (z. B. eine Betriebsvereinbarung) für ein Sabbatical gibt. Wer schon eine Idee hat, wie das Vorhaben umgesetzt werden könnte, sollte möglichst auch einen Lösungsvorschlag mitbringen, z. B. wer könnte die Aufgaben während der Abwesenheit übernehmen, gibt es vielleicht einen günstigen Zeitpunkt (Projekt ist zu Ende => vor Übernahme der neuen Aufgabe könnte es gut passen) und was bringt es dem Arbeitgeber mir eine Auszeit zu ermöglichen.
  3. Wer sich für eine Kündigung entscheidet:
    1. sollte unbedingt die Kündigungsfristen beachten!  Prüfen muss man auch, welchen anteiligen Urlaubsanspruch man hat, wenn man unterjährig kündigt. Gegebenenfalls den Betriebsrat ansprechen.
    2. Sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden (Fristen beachten!). Das geht online. Man muss jedoch einmal persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit erscheinen und sich mit Personalausweis identifizieren.
    3. Spätesten am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man sich auch arbeitslos melden. Hierzu wird die vom letzten Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbescheinigung benötigt.
    4. Rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragen. Bei eigener Kündigung wird geprüft, ob eine Sperrfrist zutrifft oder nicht. Tritt eine Sperrfrist ein, mindert diese die Anspruchsdauer des ALG 1 um ein Viertel. Das muss bei der Finanzierung der Auszeit ggf. einkalkuliert werden.
    5. Ortsabwesend melden: in unserem Fall melden wir uns für die Zeit vom 07.08.2018 bis zum 31.01.2019 ortsabwesend, da wir dem Arbeitsmarkt in Deutschland nicht zur Verfügung stehen. In dieser Zeit wird uns natürlich auch kein Arbeitslosengeld gezahlt.
    6. Uns wurde mitgeteilt, dass wir uns direkt nach unserer Rückkehr wieder ortsanwesend melden müssten und dann den Antrag auf Arbeitslosengeld reaktivieren können. Somit geht nur der Teil verloren, der uns aufgrund der Sperrfrist nicht zusteht.

Wir hatten mehrere Telefonate mit der Hotline der Bundesagentur für Arbeit und die Beratung war besser als erwartet. Vieles geht online, z. B. wird der Antrag auf Arbeitslosengeld über die Website gestellt und man kann sich hier auch ortsabwesend melden. Persönlich habe ich mich allerdings sicherer gefühlt mit den freundlichen Mitarbeitern der Hotline zu sprechen und mich rückzuversichern, alles richtig gemacht zu haben.